Seit dem 01.01.2023 ist das Sozialticket bei der Stadtwirtschaft Weimar GmbH erhältlich.
Achtung: Ab dem oben genannten Datum ist das Sozialticket nicht mehr über die Stadtverwaltung Weimar zu erwerben, sondern nur noch direkt bei der Stadtwirtschaft Weimar GmbH.
Mit dem Sozialticket sind Sie zum kleinen Preis in Weimar mobil.
Sozialticket für die Stadt Weimar
Das Sozialticket ist eine vergünstigte personengebundene Monatskarte für das Stadtgebiet Weimar. Dieses kann direkt in unserem Kundenzentrum am Goetheplatz zu den geltenden Öffnungszeiten erworben werden. Die Kosten betragen 45,70 Euro. Ein Abo Vertragsabschluss ist nicht notwendig.
Für die Ausgabe / den Kauf werden folgende Dokumente benötigt:
Anspruch: Das Ticket erhalten Einwohner (ab 18 Jahren) der Stadt Weimar, die eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
- Bürgergeld oder Sozialgeld (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung (SGB XII) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt:
- gültiger Leistungsbescheid
- gültigem Ausweisdokument (Bundespersonalausweis, Reisepass, Aufenthaltsberechtigung) Enthalten die vorgelegten Dokumente keine Wohnanschrift so ist eine aktuelle Meldebescheinigung vorzulegen.
- Ist die Abholung persönlich nicht möglich, kann eine Dritte Person beauftragt werden. Diese benötigt eine Vollmacht und Ausweiskopie des Empfängers.
Sozialticket als Deutschlandticket
Das Deutschlandticket als Sozialtarif in Weimar ermöglicht es berechtigten Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen, für nur 34,00 Euro im Monat den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland zu nutzen. Die Stadt Weimar bezuschusst das Ticket stark, sodass Kunden im Vergleich zum regulären bundesweiten Preis von 63 Euro sparen.
Nutzungsregeln: Die Tarifbestimmungen sind die gleichen wie beim Deutschlandticket.
Anspruch: Das Ticket erhalten Einwohner (ab 18 Jahren) der Stadt Weimar, die eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
- Bürgergeld oder Sozialgeld (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung (SGB XII) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Antrageinreichung: Geben Sie einen Deutschlandticket Antrag bis spätestens zum 10. des Vormonats bei der Stadtwirtschaft Weimar GmbH ab. Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt:
- Gültiger Berechtigungsnachweis (vom Jobcenter oder der Stadt Weimar
- Gültiger Lichtbildausweis (bei einem Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung der Stadt Weimar)
- Ihre Bankkarte (Girocard)
Beispiel: Vertrag soll zum 01.07.2026 beginnen, somit ist der Antrag bis spätestens 10.06.2026 abzugeben.
Die Stadtwirtschaft Weimar GmbH wird sich den Zeitraum, in welchem Sie für das Sozialticket berechtigt sind, notieren. Sollten Sie nicht bis zum 10. des laufenden Monats in dem Ihre Berechtigung ausläuft, kündigen oder der Stadtwirtschaft Weimar GmbH eine Verlängerung Ihrer Berechtigung mitteilen, wird der Vertrag auf ein Deutschlandticket ohne Zuschuss der Stadt Weimar umgestellt.
Beispiel: Anspruch auf Sozialticket endet am 30.09.2026, somit ist die Verlängerung der Berechtigung bis spätestens 10.09.2026 abzugeben.