1. Veranstalterin, Kooperationspartner und Dienstleister
Veranstalterin der Badeparty ist die:
Stadtwirtschaft Weimar GmbH
Industriestraße 14
99427 Weimar
nachfolgend „Veranstalterin“ genannt.
Die Stadtwirtschaft Weimar GmbH ist Vertragspartnerin der Besucher hinsichtlich des Zutritts zur Veranstaltung.
Antenne Thüringen wirkt mit der Marke Dorfkindradio als Kooperationspartner an der Veranstaltung mit. Im Rahmen der Kooperation übernimmt Antenne Thüringen / Dorfkindradio insbesondere Musik, Moderation und Bühnenshow. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Besuchern und Antenne Thüringen / Dorfkindradio durch den Zutritt zur Veranstaltung wird nicht begründet.
Catering, Sicherheitsdienst und sonstige eingebundene Dienstleister werden im Auftrag der Veranstalterin tätig, soweit vor Ort nicht ausdrücklich ein anderer Anbieter als Vertragspartner für einzelne Leistungen auftritt.
Foto-, Film- und Tonaufnahmen werden, soweit sie durch die Veranstalterin erstellt werden, durch eigenes Personal gefertigt.
2. Geltungsbereich und Verhältnis zur Haus- und Badeordnung
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Badeparty am 22. August 2026 im Schwanseebad Weimar.
Mit dem Erwerb eines Tickets beziehungsweise mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennen Besucher diese Teilnahmebedingungen sowie ergänzend die geltende Haus- und Badeordnung der Stadtwirtschaft Weimar GmbH für den Bäder- und Saunabereich an.
Diese Teilnahmebedingungen gelten vorrangig für die Badeparty. Die Haus- und Badeordnung gilt ergänzend, soweit diese Teilnahmebedingungen keine speziellere Regelung enthalten.
Im Falle von Widersprüchen gehen diese Teilnahmebedingungen der Haus- und Badeordnung vor. Dies gilt insbesondere für Regelungen zu Veranstaltung, Einlass, Jugendschutz, Foto-, Film- und Tonaufnahmen, Datenschutz, Absage, Abbruch, Hausrecht und Haftung.
3. Veranstaltung, Ort und Zeit
Die Badeparty findet statt am:
Samstag, 22. August 2026
18:00 Uhr bis 22:00 Uhr
im Schwanseebad Weimar
Die Veranstaltung umfasst insbesondere Badebetrieb im Rahmen der freigegebenen Bereiche, Musik, Moderation, Bühnenshow sowie ergänzende gastronomische Angebote.
Die Veranstalterin behält sich vor, einzelne Programmpunkte, Beckenbereiche, Attraktionen oder Angebote aus Sicherheitsgründen, technischen Gründen, wetterbedingt, aufgrund behördlicher Vorgaben oder aus organisatorischen Gründen anzupassen, zu unterbrechen oder zu schließen.
Ein Anspruch auf die Durchführung bestimmter einzelner Programmpunkte, die Anwesenheit bestimmter Moderatoren, Künstler oder Personen oder die Nutzung sämtlicher Bereiche besteht nicht, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung als Badeparty erhalten bleibt.
Gesetzliche Ansprüche bei wesentlichen Leistungsänderungen bleiben unberührt.
4. Eintritt, Vorverkauf und Abendkasse
Der Eintritt zur Badeparty beträgt 15,00 Euro pro Person.
Der Ticketverkauf erfolgt im Vorverkauf. Sofern die Veranstaltung im Vorverkauf nicht ausverkauft ist, können Resttickets an der Abendkasse angeboten werden.
Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit gültigem Ticket möglich. Das Ticket berechtigt zum einmaligen Zutritt zur Veranstaltung am 22. August 2026 während der Veranstaltungszeit.
Ein Anspruch auf Einlass besteht nur im Rahmen der zulässigen Besucherzahl und unter Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen sowie der ergänzend geltenden Haus- und Badeordnung.
An Verkaufsstellen werden die Teilnahmebedingungen vor dem Kauf durch Aushang, QR-Code oder eine vergleichbare Möglichkeit zur Einsichtnahme zugänglich gemacht.
5. Physische Tickets, kein Widerrufsrecht, Rückgabe und Erstattung
Das Ticket wird als physisches Ticket ausgegeben und berechtigt nur im Original zum einmaligen Zutritt zur Veranstaltung am 22. August 2026 während der Veranstaltungszeit.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht beim Erwerb des physischen Tickets vor Ort oder an einer Vorverkaufsstelle nicht.
Eine Rückgabe, ein Umtausch oder eine Erstattung physischer Tickets ist ausgeschlossen, soweit die Veranstaltung wie geplant stattfindet und keine gesetzlichen Ansprüche bestehen.
Bei Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder Unlesbarkeit des physischen Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung, sofern die Veranstalterin den Umstand nicht zu vertreten hat.
Offensichtlich gefälschte, manipulierte oder bereits entwertete Tickets berechtigen nicht zum Eintritt.
6. Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten volljährigen Person teilnehmen.
Die Begleitperson hat während des gesamten Aufenthalts die Aufsicht sicherzustellen. Dies gilt insbesondere in Beckenbereichen, an Sprunganlagen, Rutschen, Spielbereichen und sonstigen Wasserflächen.
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen die Veranstaltung ohne Begleitperson besuchen, sofern keine gesetzlichen Vorgaben, behördlichen Auflagen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen.
Die Veranstalterin ist berechtigt, einen Altersnachweis sowie bei erziehungsbeauftragten Personen einen geeigneten Nachweis der Erziehungsbeauftragung zu verlangen.
Kinder und Jugendliche dürfen Wasserflächen nur entsprechend ihrer Schwimmfähigkeit und unter Beachtung der Haus- und Badeordnung nutzen.
7. Jugendschutz und Alkohol
Im Rahmen der Veranstaltung wird Alkohol durch ein externes Catering angeboten.
Die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke erfolgen ausschließlich nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes.
An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden keine alkoholischen Getränke abgegeben.
Branntweinhaltige Getränke sowie branntweinhaltige Mischgetränke werden ausschließlich an Personen ab 18 Jahren abgegeben.
Das Cateringpersonal, die Veranstalterin und beauftragte Sicherheitskräfte sind berechtigt, einen amtlichen Altersnachweis zu verlangen.
Die Weitergabe alkoholischer Getränke an Personen, die diese nach dem Jugendschutzgesetz nicht konsumieren dürfen, ist untersagt.
Erkennbar alkoholisierte oder sonst berauschte Personen können vom weiteren Ausschank ausgeschlossen werden.
Personen, die erkennbar alkoholisiert oder sonst berauscht sind oder durch ihr Verhalten sich selbst oder andere gefährden, können von der Nutzung der Wasserflächen ausgeschlossen oder vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht, sofern der Ausschluss vom Besucher zu vertreten ist.
8. Sicherheit, Badebetrieb und Verhalten
Die Sicherheit aller Gäste hat Vorrang.
Den Anweisungen der Veranstalterin, des Badepersonals, des Aufsichtspersonals, des Sicherheitsdienstes, des Caterings sowie der Rettungs- und Einsatzkräfte ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, Ordnung, Einhaltung der Haus- und Badeordnung oder ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung dienen.
Insbesondere sind untersagt:
Rennen, Schubsen oder Drängeln insbesondere im Nassbereich, Springen außerhalb freigegebener Bereiche, das Betreten gesperrter Bereiche, mutwillige Verunreinigungen oder Beschädigungen, Belästigungen anderer Gäste, aggressives, diskriminierendes oder sicherheitsgefährdendes Verhalten, Missachtung der Haus- und Badeordnung, Missachtung von Anweisungen des Personals oder der Sicherheitskräfte.
Bei Verstößen kann die Veranstalterin Personen von der Veranstaltung ausschließen oder vom Veranstaltungsgelände verweisen.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, sofern der Ausschluss vom Besucher zu vertreten ist.
9. Verbotene Gegenstände und Kontrollen
Das Mitbringen folgender Gegenstände ist untersagt:
Glasflaschen und sonstige zerbrechliche Behältnisse, Waffen, waffenähnliche oder gefährliche Gegenstände, Feuerwerkskörper, Pyrotechnik oder offene Flammen,
illegale Substanzen, Cannabisprodukte, eigene alkoholische Getränke, eigene Musikanlagen, Laserpointer, Drohnen, sonstige störende technische Geräte, sonstige Gegenstände, die Sicherheit, Ordnung oder den Veranstaltungsablauf beeinträchtigen können.
Die Veranstalterin und beauftragte Sicherheitskräfte sind berechtigt, Taschen- und Sichtkontrollen im rechtlich zulässigen Rahmen durchzuführen.
Die Kontrolle erfolgt ohne körperlichen Zwang.
Personen, die eine zulässige Kontrolle verweigern oder verbotene Gegenstände mitführen, können vom Einlass ausgeschlossen oder vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht, sofern der Ausschluss vom Besucher zu vertreten ist.
10. Speisen, Getränke
Während der Veranstaltung wird ein gastronomisches Angebot durch ein externes Catering bereitgestellt.
Das Mitbringen eigener alkoholischer Getränke ist nicht gestattet. Glasbehälter sind aus Sicherheitsgründen grundsätzlich verboten.
Medizinisch notwendige Verpflegung sowie Babynahrung dürfen mitgebracht werden.
11. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Während der Veranstaltung können durch die Stadtwirtschaft Weimar GmbH Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt werden. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, Veröffentlichung und Nutzung der Aufnahmen ergeben sich aus den Datenschutzinformationen zur Veranstaltung in Punkt 12.
In Umkleide-, Sanitär- und vergleichbaren Schutzbereichen sind Foto-, Film- und Tonaufnahmen untersagt.
Besucher, die nicht aufgenommen werden möchten, können sich vor Ort an das Veranstaltungspersonal wenden. Die Veranstalterin wird dies im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten berücksichtigen.
Eigene Foto- und Videoaufnahmen durch Besucher sind nur für private Zwecke zulässig. Die Veröffentlichung von Aufnahmen anderer Personen ist nur zulässig, wenn Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte und das Recht am eigenen Bild, beachtet werden.
12. Datenschutz
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Badeparty ist die Stadtwirtschaft Weimar GmbH, Industriestraße 14, 99427 Weimar. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Stadtwirtschaft Weimar GmbH.
Die Stadtwirtschaft Weimar GmbH verarbeitet personenbezogene Daten der Besucher, soweit dies für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere Ticketverkauf, Einlasskontrolle, Veranstaltungsdurchführung, Sicherheit, Kommunikation, Erstattungen, Bearbeitung von Vorfällen, Wahrnehmung des Hausrechts sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Verarbeitung erfolgt je nach Zweck zur Erfüllung des mit dem Besucher geschlossenen Vertrags, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, auf Grundlage berechtigter Interessen der Stadtwirtschaft Weimar GmbH oder auf Grundlage einer Einwilligung. Berechtigte Interessen bestehen insbesondere an der sicheren Durchführung der Veranstaltung, der Durchsetzung der Haus- und Badeordnung, der Bearbeitung von Vorfällen und der Information der Öffentlichkeit über die Veranstaltung.
Während der Veranstaltung können durch die Stadtwirtschaft Weimar GmbH Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt und für Dokumentation, Berichterstattung sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Badeparty genutzt werden. Dies umfasst insbesondere Veröffentlichungen auf der Website, in Social-Media-Kanälen sowie in sonstigen Online- und Printmedien der Stadtwirtschaft Weimar GmbH.
Die Stadtwirtschaft Weimar GmbH darf diese Aufnahmen zu denselben Zwecken auch an Antenne Thüringen/Dorfkindradio weitergeben. Antenne Thüringen/Dorfkindradio darf die bereitgestellten Aufnahmen im Rahmen der Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit zur Badeparty ebenfalls auf eigenen Websites, in eigenen Social-Media-Kanälen sowie in sonstigen Online- und Printmedien verwenden.
Gezielte Einzelaufnahmen, Portraitaufnahmen oder Interviews werden nur erstellt und veröffentlicht, soweit die hierfür erforderliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Bei Kindern und Jugendlichen ist zusätzlich die Zustimmung der hierzu berechtigten Person erforderlich.
Soweit Dienstleister, insbesondere Sicherheitsdienst, Catering oder sonstige eingebundene Dienstleister, personenbezogene Daten im Auftrag oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung verarbeiten, erfolgt dies nach Maßgabe der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Erstellt Antenne Thüringen/Dorfkindradio eigene Foto-, Film- oder Tonaufnahmen, ist Antenne Thüringen hierfür eigenständig verantwortlich. In diesem Fall wird vor Ort in geeigneter Weise auf die eigene Verantwortlichkeit und die Datenschutzhinweise von Antenne Thüringen hingewiesen.
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Betroffene Personen haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen sowie Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Weitere Informationen, insbesondere zum Datenschutzbeauftragten, zu den Betroffenenrechten und zur allgemeinen Datenverarbeitung, enthält die Datenschutzerklärung der Stadtwirtschaft Weimar GmbH.
13. Absage, Unterbrechung oder Abbruch der Veranstaltung
Die Veranstalterin kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, unterbrechen, abbrechen oder einzelne Bereiche schließen.
Wichtige Gründe sind insbesondere:
Gewitter, Unwetter oder andere gefährliche Wetterlagen, technische Störungen, behördliche Anordnungen, Sicherheitsrisiken, höhere Gewalt, sonstige Umstände, die einen sicheren Veranstaltungsbetrieb unmöglich machen.
Wird die Veranstaltung vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn vollständig abgesagt, wird der Ticketpreis erstattet. Offizieller Veranstaltungsbeginn ist der veröffentlichte Beginn der Veranstaltung um 18:00 Uhr. Maßgeblich ist nicht der tatsächliche Einlass.
Die Erstattung erfolgt gegen Vorlage des Originaltickets über die von der Veranstalterin bekanntgegebenen Erstattungswege.
Weitergehende Aufwendungen der Besucher, insbesondere Anreise-, Park-, Übernachtungs- oder sonstige Nebenkosten, werden nicht erstattet, soweit die Veranstalterin hierfür nicht nach gesetzlichen Vorschriften haftet.
Bei einer Unterbrechung, einem verspäteten Beginn, einer Programmänderung, wetterbedingten Einschränkung oder einem Abbruch nach Veranstaltungsbeginn bestehen Erstattungsansprüche nur, soweit diese gesetzlich vorgeschrieben sind.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
14. Haftung
Die Veranstalterin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Besucher regelmäßig vertrauen dürfen.
In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind.
Für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl mitgebrachter Gegenstände, Kleidung, Wertsachen oder sonstigen Eigentums haftet die Veranstalterin nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze. Eine Verwahrung oder besondere Überwachung mitgebrachter Gegenstände wird nicht übernommen.
Die Veranstalterin haftet nicht für Pflichtverletzungen anderer Besucher, soweit diese der Veranstalterin nicht nach gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen sind.
Die Nutzung der Badeanlagen erfolgt unter Beachtung der Haus- und Badeordnung und der Anweisungen des Personals.
Die Haftungsregelungen dieser Teilnahmebedingungen gehen entgegenstehenden oder abweichenden Haftungsregelungen der Haus- und Badeordnung für diese Veranstaltung vor.
15. Hausrecht
Das Hausrecht wird durch die Veranstalterin, das Personal des Schwanseebades sowie beauftragte Sicherheitskräfte ausgeübt.
Personen, die gegen diese Teilnahmebedingungen, die Haus- und Badeordnung oder Anweisungen des Personals verstoßen, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
Bei schweren Verstößen, Sachbeschädigung, Gewalt, Belästigung, Diskriminierung, Gefährdung anderer Personen oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten kann ein Hausverbot ausgesprochen und Strafanzeige erstattet werden.
Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht, sofern der Verweis vom Veranstaltungsgelände oder das Hausverbot vom Besucher zu vertreten ist.
16. Fundsachen
Fundsachen sind beim Personal des Schwanseebades abzugeben.
Verlorene Gegenstände können während oder nach der Veranstaltung beim Schwanseebad erfragt werden.
Die Behandlung von Fundsachen erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften und den internen Regelungen der Stadtwirtschaft Weimar GmbH.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.